Besuchsmöglichkeiten ab Juli
Liebe Angehörige, Freunde und Betreuer unserer Bewohner,
auf unserem Weg aus der Coronakrise haben wir gemeinsam wieder eine Hürde genommen und ein Etappenziel erreicht. Dafür sind wir sehr dankbar, denn das aufwendige Besuchsmanagement hat uns alle sehr herausgefordert.
Zum 1. Juli gibt es eine neue Verordnung mit Lockerungen der Corona-Regelungen für Pflegeeinrichtungen. In dem unten auf dieser Seite verlinkten Merkblatt haben wir die neuen Besuchsregeln zusammengefasst. Wir arbeiten daran, dass wir Sie in guter Weise durch unsere Einrichtung leiten, ohne dass es zu unnötigen Ansammlungen kommt.
Haltestelle Hygiene:
Weiterhin Pflicht für Mund-Nasen-Bedeckung (MNB). Die „Task Force Langzeit-pflege“ hat lange darüber beraten. Der eigentlich wünschenswerte Verzicht auf den MNB zugunsten von mehr Normalität war nicht zu realisieren, weil nach neueren wissenschaftlichen Erkenntnissen und Hinweisen des RKI Aerosole auch über längere Zeit in der Luft schweben und sich in geschlossenen Räumen verteilen können.
Haltestelle Dokumentation:
Bewohnerinnen und Bewohner können pro Tag grundsätzlich von zwei Personen besucht werden. Dadurch bleibt die Anzahl der Außenkontakte zum Schutz der älteren Menschen noch reduziert. Bitte helfen Sie uns, diese Vorgabe einzuhalten, indem Sie sich untereinander über die Besuchstage absprechen. Vielen Dank!
Aufenthalt im Außenbereich:
Was uns besonders freut: In Hinblick auf die niedrigen Infektionszahlen kann auf die Vorgabe verzichtet werden, dass nach Verlassen der Einrichtung für 14 Tage eine MNB getragen werden muss. Ebenso wenig gelten – wie bisher – Quarantäne-Empfehlungen bei der Rückkehr in die Einrichtung. Die Bewohnerinnen und Bewohner können nach Verlassen der Einrichtung ohne Einschränkungen am Gemeinschaftsleben teilnehmen. Also: Spaziergänge sind wieder möglich!!
Diese Regelungen zum Ausdrucken zusammengestellt finden Sie nochmal auf diesem Merkblatt für Besucherinnen und Besucher (PDF).
Die „Task Force Langzeitpflege“ hat darauf hingewiesen, dass wir jetzt in eine Verantwortungsgemeinschaft treten. Von den Einrichtungen kann nicht erwartet werden, dass sie einen Viruseintrag hundertprozentig verhindern können. Gemeinsam müssen wir die Balance finden zwischen dem Infektionsschutz und der Nähe in den Begegnungen. Wir werden alles Mögliche tun, damit unsere Bewohnerinnen und Bewohner sowie Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter weiter gesund bleiben. Wir bitten Sie; Ihre Besuche und Aktionen auch in dieser Verantwortung zu planen und durchzuführen.
Die neue Verordnung ermöglicht uns, auch die Hilfe und Unterstützung unserer Ehrenamtlichen wieder zu planen und anzunehmen. Darüber sind wir sehr dankbar.